Hierunter versteht man neben den grundlegenden Erkenntnissen zum Datenschutzrecht auch die Fähigkeit zur Prüfung, ob die entsprechende Datenanalyse mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen (Datenschutz, Mitbestimmungsrecht) vereinbar ist, um sicherzustellen, dass alle personenbezogenen Daten der Mitarbeiter sicher und gesetzeskonform verwaltet werden.
Wenn Sie am Aufbau dieser Kompetenz in ihrem Unternehmen interessiert sind, da melden Sie Ihr Interesse über diesen Link. Wir werden Ihnen weiterhelfen.